ALLGEMEINE LIEFER- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

  1. Alle Geschäftsbeziehungen mit uns regeln sich ausschließlich nach den nachstehenden Bedingungen (AGB). Spätestens mit der Entgegennahme der Lieferung oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Etwaigen allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Sie werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nicht nochmals nach Eingang bei uns ausdrücklich widersprechen. Etwaige einzelvertragliche Änderungen, Ergänzungen und/oder Nebenabreden zu diesen AGB bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.
  2. Alle unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Unsere Selbstbelieferung bleibt vorbehalten. Der jeweilige Vertrag ist zustande gekommen, wenn dem Kunden von uns eine schriftliche Bestätigung erteilt bzw. die Lieferung ausgeführt worden ist.
  3. Während unserer Geschäftszeiten (Montag bis Freitag jeweils 6.00 Uhr – 16.00 Uhr) werden eingehende Bestellungen und Lieferungen bearbeitet. Bei einem Eingang der Bestellung bis 14.00 Uhr sind Lieferungen zum nächsten Arbeitstag möglich. Erfolgt die Lieferung auf Wunsch des Kunden außerhalb der Geschäftszeiten, werden ihm zusätzliche Kosten in Höhe von 50,00 € netto zzgl. MwSt. berechnet. Nimmt der Kunde die Ware zur vereinbarten Zeit nicht an oder bezahlt er bei vereinbarter Barzahlung bei Lieferung nicht bar, hat er die durch eine erneute Anlieferung entstehenden Kosten in Höhe von 350,00 € netto zzgl. MwSt. zu tragen. Von uns nicht zu vertretende Lieferschwierigkeiten berechtigen den Kunden nicht, vor Ablauf einer Frist von 14 Tagen und vorheriger angemessener Nachfristsetzung vom Vertrag zurückzutreten oder Regressansprüche geltend zu machen.
  4. Die Lieferungen erfolgen bis hinter die erste verschließbare Tür des Kunden. Mit der Ablieferung hinter der ersten verschließbaren Tür geht die Gefahr des zufälligen Untergangs der Ware auf den Kunden über. Transportdienstleistungen hinter der ersten Tür erfolgen daher auf Risiko des Kunden und bedürfen zudem der vorherigen Absprache zwischen dem Kunden und uns.
  5. Die gelieferten Getränke sind sofort nach unserer Lieferung kühl und in nicht beheizten Räumen zu lagern und dürfen keinesfalls, auch nicht für kurze Zeit, der Sonneneinstrahlung ausgesetzt werden. Mängel die ihre Ursache in der unsachgemäßen Lagerung oder Behandlung der Ware beim Käufer haben, führen nicht zu Mängelbeseitigungsansprüchen gegen unser Haus.
  6. Die Lieferungen erfolgen nach unserer jeweils gültigen Preisliste. Preiserhöhungen können tagesaktuell auf unserer Internetseite eingesehen werden. Wein bis zu einem Einzelflaschenpreis von 8,00 € wird nur Kartonweise abgegeben. Ab einem Warenwert von 350,00 € netto ist die Lieferung kostenlos. Bei einem geringeren Bestellwert berechnen wir einen Logistikaufschlag von 75,00 € netto zzgl. MwSt. Für zusätzliche Anlieferungen oder Beräumungen von Leergut trägt der Kunde weitere Kosten in Höhe von 100,00 € netto zzgl. MwSt. Bei Maut- oder Dieselpreiserhöhungen behalten wir uns außerdem die Berechnung einer Vertriebskostenpauschale vor.
  7. Für nicht verkaufte Kommissionsware berechnen wir dem Kunden eine Kommissionier- und Transportpauschale in Höhe von 3,50 € netto je Fass und PEM-Behälter sowie 1,00 € netto je Karton, Kiste oder Bier, AfG oder Wein, Sekt und Spirituosen, sowie 2,00 € pro Kanister, sowie 0,50 € für Wein-, Schaumwein-, Perlwein- und Spirituosen-Flaschen. Eine Rückgabe von Waren aus Kommissionsgeschäften kann nur im verschlossenen Original Gebinde mit aktuellem Jahrgang und im verkaufsfähigem Zustand erfolgen. Selbiges gilt für bereits berechnete Ware.
  8. Alle Rechnungen sind sofort bei Lieferung in bar und ohne jeden Abzug fällig und zahlbar. Eine andere Zahlungsweise bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung mit dem jeweiligen Kunden. Bei Zahlung durch Scheck, Banklastschrift oder Wechsel gilt die Zahlung als mit dem Zeitpunkt der Gutschrift als erfolgt. Die Frist für die vom Gläubiger beim Einzug von Forderungen im SEPA-Lastschriftverfahren vorzunehmende Vorabinformation wird auf mindesten einen Tag reduziert. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie alternativ dazu nach unserer Wahl eine Verzugspauschale in Höhe von 40,00 € zu berechnen, wenn der Kunde kein Verbraucher ist. Soweit sich der Kunde in Verzug befindet, sind wir, trotz anderslautender Tilgungsbestimmungen des Käufers berechtigt, seine Zahlung zunächst zur Tilgung des eingetretenen Verzugsschadens und erst danach zur Tilgung der jeweils ältesten Schuld zu verwenden. Bei Rücklastschriften erheben wir gegenüber dem jeweiligen Kunden eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15,00 € pro Buchungsposten zzgl. der jeweils tatsächlich entstandenen Bankgebühren.
  9. Auf die Gewährung von Rückvergütungen und Bonuszahlungen besteht kein Anspruch. Sie bedarf der gesonderten schriftlichen Vereinbarung mit dem jeweiligen Kunden. Rückvergütungen werden an den Kunden zudem nur dann ausgezahlt, wenn von uns keine fälligen Forderungen bestehen. Anderenfalls nehmen wir eine Verrechnung vor.
  10. Wir haften nicht für Mängel, die durch unsachgemäße Lagerung und Behandlung der Waren beim Kunden entstehen. Beanstandungen hinsichtlich der Menge der gelieferten und zurückgenommenen Gebinde (Voll- und Leergut) sowie der Arten und Sorten der gelieferten Waren sind unverzüglich bei Empfang geltend zu machen und auf dem Lieferschein festzuhalten. Sonstige Reklamationen sind unverzüglich nach Feststellung des Mangels mitzuteilen. Bei der Rückgabe von Trübbier im Fass, wird vorerst nur der Pfandwert erstattet. Trübbier wird bei berechtigten Reklamationen nur bei Rückgabe von mehr als 50 % der Füllmenge des trüben Bieres ersetzt und zwar mengenmäßig in Höhe der bei Rückgabe noch vorhandenen Füllmenge. Die wertmäßige Gutschrift erfolgt nach Bestätigung des Lieferanten. Bei festgestellten Mängeln sowie bei Rückbier, die zu Lieferantenlasten gehen, kann der Kunde Ersatz der Ware verlangen. Schlägt die Ersatzlieferung fehl, steht dem Käufer unter Ausschluss aller weiteren Gewährleistungsansprüche und Einschluss etwaiger Schadensersatzansprüche das Recht auf Minderung des Kaufpreises zu.
  11. Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie bis zur Begleichung aller unserer sonstigen Forderungen gegenüber dem Kunden (bei Zahlung durch Scheck, Banklastschrift oder Wechsel bis zu deren Gutschrift) unser Eigentum. In jedem Fall des Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, die in unserem Vorbehaltseigentum stehende Ware heraus zu verlangen und in Besitz zu nehmen. Der Kunde ist berechtigt, im Rahmen des regelmäßigen Geschäftsbetriebes ihm gelieferte Ware an Dritte zu veräußern. Er tritt schon jetzt hiermit alle aus einer Weiterveräußerung der von uns gelieferten Waren die ihm zustehenden Forderungen gegen seine Abnehmer im Voraus zur Sicherheit an uns ab und verpflichtet sich, uns jederzeit über den Verbleib der Ware sowie über die Art und Höhe seiner Forderungen gegenüber Dritten Auskunft zu erteilen. Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Für den Fall, dass Vorbehaltsware vom Kunden zusammen mit anderen, nicht uns gehörenden Waren, verkauft wird, gilt die Abtretung der Kaufpreisforderung nur in Höhe des Wertes der Vorbehaltswaren im Zeitpunkt des Weiterverkaufs. Soweit unsere Ware durch Dritte gepfändet wird oder ein sonstiger Zugriff erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, uns hiervon unverzüglich zu unterrichten und Maßnahmen zu ergreifen, die zur Sicherung unseres Eigentums dienen.
  12. Unsere Haftung sowie die unserer Erfüllungsgehilfen werden bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen auf den vorhersehbaren, vertragstypischen unmittelbaren Durchschnittsschaden beschränkt. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen von nicht vertragswesentlichen Pflichten, durch deren Verletzung die Durchführung des Vertrages nicht gefährdet wird, haften wir sowie unsere Erfüllungsgehilfen nicht. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder Verlust des Lebens.
  13. Dem Kunden mitgelieferte Fässer, Kisten, Mehrwegflaschen (mit Ausnahme aller Einweggebinde) und Paletten werden dem Käufer nur leihweise bzw. als Sachdarlehen überlassen. Für Fässer, Kisten, Mehrwegflaschen sowie Paletten wird Pfandgeld nach den jeweils gültigen Sätzen erhoben; es ist zugleich mit der Rechnung zu bezahlen. Die jeweils gültigen Pfandsätze können tagesaktuell unter www.HFS-Getraenke.de abgerufen werden. Der Kunde ist zur Rückgabe des Leergutes in ordnungsgemäßem Zustand verpflichtet. Nicht zurückgegebenes Leergut ist zum Wiederbeschaffungspreis zu bezahlen. Das gesamte Pfandgut wird dabei angerechnet. Die Leergutrücknahme erfolgt nur in der von uns gelieferten Menge. Bei mehr zurück geliefertem Leergut berechnen wir dem Kunden eine Logistikpauschale von 0,50 € netto pro Gebinde. Der Kunde von Kohlensäure, Misch- oder Brenngas ist verpflichtet, die Gasflaschen nach Entleerung unverzüglich zurückzugeben. Nach 90 Tagen ab Lieferdatum wird dem Kunden die handelsübliche Miete berechnet. Werden nach Ablauf von 12 Monaten oder bei Beendigung der Geschäftsbeziehungen die Gasflaschen nicht zurückgegeben, ist der Kunde nach erfolglosem Herausgabeverlangen von uns verpflichtet, den Wiederbeschaffungswert als Schadensersatz zu leisten.
  14. Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn wir schriftlich zugestimmt haben oder wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind.
  15. Bei Auflösung der Geschäftsbeziehungen können wir eine spezifizierte schriftliche Auskunft über unsere beim Kunden vorhandenen Fässer, Kisten, Mehrwegflaschen, Gasflaschen etc. verlangen. Bei Aufgabe, Liquidierung, Übergabe, Verpachtung oder Verkauf seines Geschäftes ist der Kunde verpflichtet, uns diese Auskunft bis spätestens einen Monat im Voraus in Textform mitzuteilen. Wir sind in einem solchen Fall berechtigt, die Geschäftsbeziehung aufzulösen und sämtliche vorhandenen Verpackungen, vorhandenen Fässer, Kisten, Mehrwegflaschen, Gasflaschen etc., einschließlich Vollgut, zurück zu verlangen, mindestens in der Höhe, wie unsere Forderungen, gleich welcher Art, gegenüber dem Kunden bestehen.
  16. Wir verarbeiten personenbezogene Daten des Kunden, sofern dies für die Begründung, Durchführung oder Beendigung eines vertraglichen Verhältnisses oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich ist oder im berechtigten Interesse von uns erfolgt. Ausführliche Informationen hierzu finden Sie auf www.HFS-Getraenke.de unter dem Stichwort „Datenschutz“. (https://HFS-Getraenke.de/Datenschutz.html). Wir weisen darauf hin, dass wir Daten über nicht vertragsgemäße Abwicklung von fälligen und unbestrittenen Forderungen aus Vertragsverhältnissen an die SCHUFA-Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden übermitteln, soweit die vorstehend genannten Forderungen nicht ausgeglichen werden und die Weitergabe der Daten nach Maßgabe der Anforderungen in §28a Abs. 1 Nr. 4c BDSG zur Wahrung unserer berechtigten Interessen oder der eines Dritten erforderlich ist.
  17. Erfüllungsort für alle Verbindlichkeiten ist Dresden. Für etwaige Streitigkeiten mit Vollkaufleuten, auch für Wechsel- und Scheckforderungen, ist Dresden ausschließlicher Gerichtsstand.
  18. Sollten einzelne Regelungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht.

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